Entstehen Ihnen bei der Einfuhr des Pakets in die Schweiz Zollgebühren, können diese erstattet werden. Bitte füllen Sie dazu den im Paket beigelegten Zollgutschein aus. Der Zollgutschein, inkl. einer Beleg-Kopie für die Zahlung an den Zoll, ist mithilfe des ebenfalls im Paket enthaltenen bereits freigemachten Rückumschlages zurückzuschicken. Nach Prüfung der Angaben erstatten wir die Zollgebühren auf das angegebene Bankkonto.
Sollte dem Paket kein Zollgutschein beiliegen, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular:
mit folgendem Inhalt:
- Ihre Bitte zur Erstattung der Zollgebühren
- Rechnungsnummer
Halten Sie Ihre Beleg-Kopie für die Zahlung an den Zoll und Ihre internationale Bankverbindung bereit. Ein Mitarbeiter wird Sie kontaktieren.
Nach Prüfung der Angaben erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen eine Gutschrift.